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Die Gültigkeitsdauer des Tauglichkeitszeugnisses ist in der

Klasse 2

  • unter 40 Jahren:  5 Jahre
  • 40 - 60 Jahre:  2 Jahre
  • über 60 Jahren: 1 Jahr

 

Verlängerungsuntersuchungen können bis zu 45 Tagen vor dem Ablaufdatum der bestehenden Lizenz durchgeführt werden ohne die Periodik des nächsten Ablaufdatums zu beeinflussen.

Eingeschränkte Tauglichkeit

Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses dürfen die Rechte ihrer Lizenz oder Erlaubnis nicht ausüben, wenn sie in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind; vielmehr haben sie den Rat eines AME oder AMC einzuholen, insbesondere bei:

  • Krankenhausaufenthalt länger als 12 Stunden
  • Chirurgischem oder sonstigem invasivem Eingriff
  • Einnahme von Medikamenten (verordnet und rezeptfrei)
  • Notwendigkeit der Benutzung einer Sehhilfe
  • Untauglichkeit

Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses haben die AMS schriftlich zu informieren bei:

 

  • Erheblichen körperlichen Verletzungen
  • Krankheit mit einer Dauer über 21 Tage
  • Schwangerschaft



Diese Zustände bedingen ein Ruhen der Tauglichkeit bis zum Abschluss einer medizinischen Untersuchung, die die Reaktivierung der Tauglichkeit zulässt

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